Fortbildungsprüfung


Jeder Mensch war schon selbst in der Situation, in einer Prüfung zu sitzen und hat daher eigene Erfahrungen, was alles gut und schlecht laufen kann. Neben der angespannten Prüfungssituation trägt auch das Verhalten und Auftreten des Prüfungsausschusseseine entscheidende Rolle für das Abschneiden in einer Prüfung.

Sie haben sich entschieden, aktiv auf diese Situation einzuwirken und wollen Prüfungsausschussmitglied werden. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Fortbildungsprüfungen:

1.) Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Hierzu gehören z. B. die Fortbildungsprüfungen Betriebswirt/in (HWK), Technischer Betriebswirt (HWK), Kaufmännischer Fachwirt (HWK), Betriebsinformatiker (HWK), Wirtschaftsinformatiker (HWK)

oder

2.) Nach der Handwerksordnung (HwO)
Wie z. B. die Fortbildungsprüfungen Gebäudeenergieberater/-in (HWK), Fachkraft für Solartechnik

Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus den Fortbildungsordnungen oder Fortbildungsprüfungsregelungen: Inhalt, Umfang, Gewichtung und Durchführungsort sind von den Prüfungsausschussmitgliedern zu klären. Die Erstellung der Prüfung erfolgt in der Regel gemeinschaftlich innerhalb des Ausschusses und jedes Mitglied trägt mit seinem Know-how zu den Prüfungsfragen bei und korrigiert auch entsprechend diesen Teil. Nach der Korrektur bereitet die Prüfungsabteilung die Zeugnisse und Urkunden vor, die in einer Feierstunde durch die Ehrenamtsträger übergeben werden.

Wie werde ich Prüfungsausschussmitglied?



Folgende Ansprechpartner können Sie kontaktieren:

  • Die Geschäftsführung Ihrer Handwerkskammer
  • Die Mitarbeiter der Fortbildungseinrichtung bzw. der Prüfungsabteilung
  • Die Vorstandsmitglieder oder weitere Ehrenamtsträger Ihrer Handwerkskammer


Fit für das Ehrenamt

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