Gesellenprüfung


Die Motive, im Gesellenprüfungsausschuss Mitglied zu werden, sind sehr unterschiedlich: Entweder Sie sind selbständig und haben schon seit Jahren Lehrlinge ausgebildet oder Sie sind angestellter Meister und führen eine Gruppe von Lehrlingen und Gesellen oder Sie sind als Berufsschullehrer tätig und wollen etwas verändern.

In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung wird durch die Gesellenprüfungen festgestellt, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Daher wird heute ein ganzheitlicher, handlungsorientierter Prüfungsansatz verfolgt, der darauf abzielt, die berufliche Handlungskompetenz (Planen, Durchführen, Kontrollieren) des Prüflings festzustellen. Der theoretische Teil der Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil, der Fachkenntnisse und Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde abfragt. In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.

Die Inhalte der Gesellenprüfung ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen der Ausbildungsberufe. Die Durchführung regelt die Prüfungsordnung der Handwerkskammer. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.

Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung in einem Handwerksberuf. Nach bestandener Prüfung wird das Prüfungszeugnis durch die Ehrenamtsträger übergeben.

Wie werde ich Prüfungsausschussmitglied?



Folgende Ansprechpartner können Sie kontaktieren:

  • Vorstands- und Innungsmitglieder Ihrer Handwerkskammer
  • Die Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaften / der Handwerkskammer
  • Die Mitarbeiter der Gesellenprüfungsabteilung Ihrer Handwerkskammer
Fit für das Ehrenamt

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