Gesellenprüfung
Die Motive, im Gesellenprüfungsausschuss Mitglied zu werden, sind sehr unterschiedlich: Entweder Sie sind selbständig
und haben schon seit Jahren Lehrlinge ausgebildet oder Sie sind angestellter Meister und führen eine Gruppe von
Lehrlingen und Gesellen oder Sie sind als Berufsschullehrer tätig und wollen etwas verändern.
In den anerkannten Ausbildungsberufen der Gewerbe der Anlage A und Anlage B der Handwerksordnung wird durch die
Gesellenprüfungen festgestellt, ob der Prüfling über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt. Daher wird heute
ein ganzheitlicher, handlungsorientierter Prüfungsansatz verfolgt, der darauf abzielt, die berufliche
Handlungskompetenz (Planen, Durchführen, Kontrollieren) des Prüflings festzustellen. Der theoretische Teil der Prüfung
umfasst einen schriftlichen Teil, der Fachkenntnisse und Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Sozialkunde abfragt.
In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt.
Die Inhalte der Gesellenprüfung ergeben sich aus den jeweiligen Ausbildungsordnungen der Ausbildungsberufe.
Die Durchführung regelt die Prüfungsordnung der Handwerkskammer. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die
Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung.
Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Ausbildung in einem Handwerksberuf. Nach bestandener Prüfung wird das
Prüfungszeugnis durch die Ehrenamtsträger übergeben.
Wie werde ich Prüfungsausschussmitglied?
Folgende Ansprechpartner können Sie kontaktieren:
- Vorstands- und Innungsmitglieder Ihrer Handwerkskammer
- Die Geschäftsführung der Kreishandwerkerschaften / der Handwerkskammer
- Die Mitarbeiter der Gesellenprüfungsabteilung Ihrer Handwerkskammer